Freitag, 9. August 2013

Wahlrecht

"Ich bin mit den Parteien unzufrieden. Soll ich überhaupt noch wählen gehen?"

Bis jetzt gilt bundesweit ja:   
Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl

Nach der Änderung des Wahlrechts würde es heißen:
Nichtwähler = Stimmenthaltung. Ungültige Stimmen: siehe unten 

http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html
"Was bewirkt eine Stimmenthaltung, was eine ungültige Stimme?

Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl

Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der Fünf-Prozent-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen, so dass ungültige Stimmen hier einen marginalen Einfluss haben können. Im Übrigen zählen sowohl für die Sitzzuteilung als auch für die Prozentangaben im Wahlergebnis stets nur die gültigen Stimmen...Hinsichtlich der kleinen Parteien – und damit auch der extremen – gibt es noch den Zusatzeffekt, dass man durch Wahlenthaltung die Fünfprozenthürde ein Stück weit absinken lässt, so dass sie leichter zu überspringen ist. Dieser Effekt ist aber vergleichsweise gering..."
 

Wenn die ungültigen Stimmen die fünf Prozent Marke knacken, zieht ein vom Ethik-Rat bestimmter Personenkreis in den Bundestag ein.

Ungültige Stimmen = 
1. verunstaltete Wahlzettel mit Schmierereien
2. kunstvoll verzierte Wahlzettel mit schönen Zeichnungen
3. Bürger, die sich auf dem Wahlzettel selbst wählen
4. Alle blank abgegebenen Wahlzettel
5.